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Grit Spachmann
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AGB

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Grit Spachmann (nachfolgend „Beraterin“ genannt) und dem Klienten als Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Beraterin durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung wendet.

c) Die Beraterin ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

 

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrags

Die Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung der system- und lösungsorientierten Beratung beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden.

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Die Beraterin ist jedoch berechtigt, die Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.

b) Der Klient erkennt an, dass er während des Beratungsprozesses, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit.

c) Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Vertrages von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

e) In folgenden Fällen ist der Hypnosecoach zwingend vor der Hypnose Sitzung zu informieren, da eine Kontraindikation für Hypnose vorliegen könnte: 

  • Psychose (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen...),

  • Persönlichkeitsstörung,

  • Epilepsie und ähnliche Anfallserkrankung,

  • Herzerkrankung,

  • Erkrankung des zentralen Nervensystems,

  • Thrombose,

  • Depressionen (bestimmte Arten),

  • ADS (bestimmte Arten),

  • kürzlich vorgefallener Herzinfarkt oder Schlaganfall,

  • geistige Behinderung,

  • Suchterkrankung (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit),

  • Einnahme von Psychopharmaka,

  • Schwangerschaft oder

  • Sie aufgrund Ihres Anliegens auch in ärztlicher Behandlung sind.

Im gemeinsamen Gespräch werden Klient und Beraterin erörtern, ob vor einer Hypnose Sitzung erst die Einwilligung des entsprechenden Arztes oder Therapeuten eingeholt werden muss. Es ist auch möglich, dass die Beraterin von einer Hypnose Sitzung abraten oder eine solche ablehnen muss.

 

§ 4 Honorierung

a) Die Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. 

Die Honorare sind jeweils nach jeder Beratung bzw. Hypnose vom Klienten bar oder per Überweisung innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Der Klient erhält eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

a) Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Beraterin kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

b) Die Beraterin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Beratung

a) Die Beraterin ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des festgelegten Beratungsprozesses zu verwenden.

b) Die Beraterin ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr schriftlich ausgehändigt wurden, oder die sie persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.

c) Die Beraterin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratung und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.

d) Die Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klientendatei jederzeit zu; er kann die Herausgabe dieser Handakte aber nicht verlangen. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.

 

§ 7 Rechnungsstellung

Die Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben:

Vollständiger Name und Anschrift der Beraterin, vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Beratung, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.

 

§ 8 Kündigung

a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.

b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

§ 9 Rückforderungen

a) Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).

b) Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Beratungs-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

 

§ 10 Datenschutz / Verschwiegenheit

a) Die Beraterin ist berechtigt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.

b) Die Beraterin ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Klienten an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder die Beraterin wurde von ihrer vertraglichen Schweigepflicht entbunden.

c) Die Beraterin ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der vertraglich festgelegten Beratung zu verwenden.

d) Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.

e) Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

Es gilt die Datenschutzerklärung.

 

§ 11 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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